Ziel eines Berechtigungskonzepts
Alten Stand lesen und mit den neuen Daten abgleichen
Es ist sehr wichtig, dass kritische Berechtigungen generell einem Überwachungsprozess unterliegen, um gewährleisten zu können, dass diese in einem Produktivsystem sehr eingeschränkt bzw. gar nicht vergeben sind. Gerade gesetzeskritische Berechtigungen, wie z.B. Löschen aller Änderungsbelege, ABAP-Programme debuggen mit Replace, Löschen von Versionshistorien dürfen auf keinen Fall in einem Produktivsystem vergeben sein, da mit diesen Berechtigungen unter anderem gegen das Radierverbot verstoßen werden kann. Es ist daher sicherzustellen, dass diese Berechtigungen an keinen Benutzer, auch nicht an SAP®-Basisadministratoren, vergeben wurden.
Den Benutzern sind zu viele Profile zugeordnet? Mithilfe von Referenzbenutzern können Sie dieses Problem umgehen. Im SAP-System wird die Anzahl der Zuordnungen von Profilen zu Benutzern durch eine technische Einschränkung begrenzt. Dies wird schon seit Längerem nicht mehr durch den Kernel verursacht, sondern liegt in der Struktur der verwendeten Datenbanktabellen begründet. Die Tabelle USR04 enthält die Profilzuordnungen zu den Benutzern. Dabei sind pro Benutzer 3.748 Zeichen im Feld PROFS für die Liste der Profilnamen vorgesehen. Profilnamen haben eine maximale Länge von 12 Zeichen; daher können im Feld PROFS maximal 312 Profile pro Benutzer eingetragen werden. Sollten Sie ein Rollenkonzept einsetzen, in dem die Berechtigungen für Teilprozesse jeweils in einer Rolle abgelegt werden, kann dies dazu führen, dass einige Ihrer Benutzer die maximale Anzahl der zugeordneten Profile überschreiten. Wir zeigen Ihnen daher im Folgenden, wie Sie dieses Problem durch den Einsatz von Referenzbenutzern umgehen.
Analyse- und Reportingtool für SAP SuccessFactors sorgt für Ordnung und Überblick
Mithilfe eigener Berechtigungsobjekte können Sie Berechtigungsprüfungen entwickeln, um Ihre kundeneigenen Anwendungen zu berechtigen oder Standardberechtigungen zu erweitern. Dabei war die Pflege der Berechtigungsobjekte bisher sehr unhandlich. Berechtigungsobjekte können in der Transaktion SU21 angezeigt und neu angelegt werden. Das Anlegen von Berechtigungsobjekten über diese Transaktion war bisher nicht sehr benutzerfreundlich. Wurden Eingaben nicht korrekt vorgenommen, war die Dialogführung für den Anwender mitunter nicht transparent und verwirrend. Dasselbe galt für das Speichern eines Berechtigungsobjekts. Mehrere Pop-up-Fenster weisen hier auf weitere Pflegeaktivitäten hin. Ein anderes Problem ist, dass der Verwendungsnachweis des Berechtigungsobjekts darauf beschränkt ist, Implementierungen des Berechtigungsobjekts zu finden. Berechtigungsobjekte werden allerdings an anderen Stellen, wie z. B. der Vorschlagswertepflege und der Berechtigungspflege, ebenfalls verwendet. Eine weitere Problematik ist die Verwendung von Namensräumen. Für SAPPartner, die Ihre Berechtigungsprüfungen in ihren Namensräumen pflegen möchten, sind die klassischen Namenräume, mit J beginnend, aufgebraucht.
Bestimmte Berechtigungen, die erst beim Ausführen eines Job-Steps von Bedeutung sind, werden zum Zeitpunkt der Einplanung für den angegebenen Step-Benutzer geprüft. So wird überprüft, ob der gewählte Benutzer dazu berechtigt ist, das angegebene ABAP-Programm oder das externe Kommando auszuführen. Bei Programmen, die einer Berechtigungsgruppe zugeordnet sind, wird eine Prüfung auf das Objekt S_PROGRAM ausgeführt. Bei externen Kommandos findet eine Prüfung auf das Objekt S_LOG_COM statt.
Die Möglichkeit der Zuweisung von Berechtigungen im Go-Live kann durch den Einsatz von "Shortcut for SAP systems" zusätzlich abgesichert werden.
Zwei gleiche Berechtigungen, die die erste Bedingung für den Pflegestatus erfüllen, werden ebenfalls zusammengefasst, sobald sich alle Werte der beiden Berechtigungen in genau einem Feld unterscheiden oder wenn eine Berechtigung mit all ihren Feldern in der anderen Berechtigung enthalten ist.
Legen Sie ein Kürzel oder Zeichen fest, dass Master-, Einzel-, Zusatz-, Werterollen, Sammelrollen oder abgeleitete Rollen identifiziert.